Alllgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software LastBIM der LastBIM GmbH

Die LastBIM GmbH, Alfredstr. 81, 45130 Essen, eingetragen im Handelsregister Essen unter HRB 35486 (LastBIM GmbH) ist Hersteller und Inhaber der Rechte an der Software LastBIM (Software), einer Softwarelösung für das Informationsmanagement in Bauwerksmodellen, um Informationsanforderungen sowohl projektspezifisch als auch projektunabhängig zu definieren, zu verwalten und mit Dritten zu teilen. Die Web-Software wird durch verschiedene PlugIns ergänzt, die eine Interoperabilität mit externen Programmen Dritter herstellt.

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der LastBIM GmbH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der LastBIM GmbH und dem Kunden (der Kunde, beide nachfolgend gemeinsam auch die Parteien und einzeln die Partei) abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

1.2 Das Angebot der LastBIM GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der LastBIM GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein verbindlicher Einzelvertrag kommt zustande, wenn die LastBIM GmbH ein Angebot des Kunden auf Nutzung der Leistungen unter Akzeptanz dieser AGB (die Bestellung) durch eine Annahmeerklärung (z.B. unter Einsatz eines Online-Bestellformulars) annimmt (der Vertragsschluss). Die Bestellung weist insbesondere den individuellen Umfang der geschuldeten Leistungen sowie die geschuldete Vergütung aus.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Diese AGB betreffen

a) die zeitweise Überlassung der Software der LastBIM GmbH (nebst PlugIns) und die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software;

b) die Bereitstellung von Speicherplatz in dem im Angebot beschriebenen Umfang;

c) die kostenpflichtige Unterstützung des Kunden bei Nutzung der Software durch die LastBIM GmbH.

3.2 Der Kunde erhält Zugangsdaten zu der vertragsgegenständlichen Software. Für das Ausführen der Software genügt ein aktueller marktüblicher Browser. Falls eine speziellere Client-Software erforderlich ist, wird die LastBIM GmbH darauf hinweisen.

3.3 Es erfolgt keine Übergabe des Codes der vertragsgegenständlichen Software (weder Source-Code noch kompilierte Versionen).1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der LastBIM GmbH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der LastBIM GmbH und dem Kunden (der Kunde, beide nachfolgend gemeinsam auch die Parteien und einzeln die Partei) abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

4. Nutzung der Software

4.1 Die LastBIM GmbH stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version für die Dauer des Vertrages mit dem Kunden entgeltlich über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet die LastBIM GmbH die Software auf einem Server ein, der für den Kunden über das Internet zugänglich ist. Die Software gilt als für den Kunden verfügbar, wenn die Software in den Rechenzentren, in denen ihre Komponenten gehostet werden, betriebsbereit ist und diese Rechenzentren mit dem Internet verbunden sind. Daneben stellt die LastBIM GmbH verschiedene PlugIns zur komplementären Nutzung zusammen mit der Software bereit. Gewisse Software-Funktionen können dem Nutzer auch unentgeltlich zur Nutzung bereitgestellt werden.

4.2 Die Software darf nur zu Zwecken des Informationsmanagement in Bauwerksmodellen eingesetzt werden, insbesondere um Informationsanforderungen sowohl projektspezifisch als auch projektunabhängig zu definieren, zu verwalten und mit Dritten zu teilen.

4.3 Die LastBIM GmbH wird Softwarefehler nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Funktioniert ein PlugIn nicht ordnungsgemäß, weil die darüber angesteuerte Drittanbieter-Software geändert wurde oder Fehler aufweist, stellt dies keinen Fehler des PlugIns der LastBIM GmbH dar.

4.4 Die LastBIM GmbH entwickelt die Software fortlaufend weiter und wird sie durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Die LastBIM GmbH wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

4.5 Die LastBIM GmbH ist jederzeit berechtigt, die Software anzupassen und zu verändern, wenn dies durch regulatorische Vorgaben oder technisch bedingt erforderlich wird. Eine derartige Anpassung der Software stellt keinen Mangel dar und begründet keine Ansprüche des Kunden gegenüber der LastBIM GmbH.

4.6 Die durch Nutzung der Software erstellten Daten können durch den Nutzer in den angebotenen Dateiformaten heruntergeladen, weiterverarbeitet und eigenständig gesichert werden.

5. Nutzungsrechte

5.1 Die LastBIM GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes Recht ein, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die bereitgestellte Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen. Eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet die LastBIM GmbH nicht, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.3 Der Kunde darf die Software nur insoweit bearbeiten, als dies durch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software gedeckt ist. Darüber hinausgehende Rechte zur Bearbeitung, Umarbeitung, Weiterentwicklung und Dekompilierung (Reverse engineering) von Software werden grundsätzlich nicht eingeräumt.

5.4 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen gehört nur das Laden der Software in den Arbeitsspeicher des Endgeräts des Kunden, nicht aber auch die vorübergehende Installation oder Speicherung der Software auf Datenträgern (wie Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. PlugIns dürfen auf dem Endgerät des Kunden installiert werden.

5.5 Die Software besteht auch aus Open-Source-Komponenten. Es handelt sich hierbei um Software, welche durch ihre Urheber der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden, soweit die entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen eingehalten werden. Für die Open-Source-Komponenten gelten nicht die Lizenzbedingungen dieser AGB, sondern ausschließlich die jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzen. Die Open-Source-Komponenten, die im Rahmen der Nutzung der Software an den Kunden distribuiert werden, sind in einem Menüpunkt der Software mit den jeweils einschlägigen Lizenztexten aufgelistet. Der Kunde kann die Urhebervermerke, Lizenztexte, Disclaimer und etwaigen weiteren Hinweisen gemäß der anwendbaren Open-Source-Lizenzen in diesem Menü jederzeit einsehen. Das Menü wird aktualisiert, wenn sich Änderungen ergeben.

5.6 Der Kunde ist berechtigt, die Open-Source-Komponenten ebenfalls in dem in Ziffer 5.1 beschriebenen Umfang zu nutzen. Der Kunde kann an den Open-Source-Komponenten weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben, wenn er mit diesen Lizenzverträge unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen abschließt. In diesem Fall wird die Nutzung der Open-Source-Komponenten nicht von diesem Vertrag erfasst, sondern richtet sich alleine nach den jeweiligen Open-Source-Lizenzen.

5.7 Die Urheber der Open-Source-Komponenten, schließen ihre Haftung für die von ihnen kostenlos zur Verfügung gestellte Software in einem sehr weiten Umfang aus. Die LastBIM GmbH ist verpflichtet, an dieser Stelle deutlich auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen. Den genauen Text der jeweiligen Haftungsausschlüsse kann der Lizenznehmer den Lizenztexten in dem Menü der Software entnehmen. Die Haftungsausschlüsse beziehen sich nur auf die Haftung der Urheber und den Mitwirkenden der jeweiligen Open-Source-Komponenten.

6. Gewährung von Speicherplatz

6.1 Die LastBIM GmbH stellt dem Kunden für die Speicherung seiner Daten (soweit nicht abweichend vereinbart) kostenpflichtig einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu der vereinbarten Speichergröße für die vereinbarte Speicherdauer speichern. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird die LastBIM GmbH den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann entsprechende Kontingente je nach Verfügbarkeit bei der LastBIM GmbH kostenpflichtig nachbestellen. Ist die vereinbarte Speicherdauer abgelaufen, wird der Kunde hierüber informiert. Verlängert er die Speicherdauer nicht innerhalb der gesetzten Frist kostenpflichtig, kann die LastBIM GmbH die gespeicherten Daten unwiderruflich löschen.

6.2 Die LastBIM GmbH stellt sicher, dass die gespeicherten Daten über das Internet verfügbar sind.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

6.4 Die LastBIM GmbH ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen gegen Datenverlust und gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird die LastBIM GmbH täglich Backups erstellen und Firewalls nach dem Stand der Technik installieren.

6.5 Der LastBIM GmbH ist es gestattet, bei der Gewährung von Speicherplatz Subunternehmer einzuschalten. Die LastBIM GmbH nutzt hierfür in Deutschland belegene Server. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet die LastBIM GmbH nicht von der alleinigen Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden.1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der LastBIM GmbH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der LastBIM GmbH und dem Kunden (der Kunde, beide nachfolgend gemeinsam auch die Parteien und einzeln die Partei) abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

7. Gewährung von Unterstützungsleistungen

7.1 Die LastBIM GmbH bietet auch eine entgeltliche Unterstützung des Kunden bei der Nutzung der Software an. Die Parameter dieser Unterstützungsleistungen werden zwischen den Parteien jeweils gesondert vereinbart.

8. Technische Verfügbarkeit

8.1 Die LastBIM GmbH gewährt eine Verfügbarkeit der Leistungen von 95,0% im Jahresdurchschnitt.

8.2 Durch die LastBIM GmbH verursachte Ausfallzeiten werden nicht auf die gesamte Verfügbarkeit angerechnet, soweit die Ausfallzeiten zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, etwa weil

a) Updates der Software oder von Drittanbietersoftware installiert werden;

b) notwendige Mangelbeseitigungen an der Software vorgenommen werden;

c) sonstige Wartungsarbeiten oder administrative Tätigkeiten (z. B. zur Datensicherung) erforderlich sind.

9. Zahlungsbedingungen und Preise

9.1 Die Kosten für die von der LastBIM GmbH bereitgestellte Software und die Preise für zusätzliche Leistungen der LastBIM GmbH ergeben sich bei Vertragsschluss aus der jeweils angenommenen Bestellung.

9.2 Die LastBIM GmbH stellt ihre Leistungen monatlich oder jährlich in Rechnung (entsprechend der Bestellung). Hierzu werden die vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittel automatisch belastet. Im Verzugsfalle ist die LastBIM GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.

9.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass der Vertragsgegenstand ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Störungsdiagnose; regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Der Kunde ist auch zu einer angemessenen Datensicherung verpflichtet, soweit hiermit nicht explizit die LastBIM GmbH beauftragt wurde.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Meldung von Mängeln die Hinweise der LastBIM GmbH im Rahmen des ihm Zumutbaren zu berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an die LastBIM GmbH weiterzuleiten.

10.3 Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

10.4 Auf Verlangen der LastBIM GmbH hat der Kunde dieser Gelegenheit zu geben, durch Einsatz eines zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfers kontrollieren zu lassen, dass der Kunde die Regelungen dieser AGB beachtet hat. Der Kunde hat dem Prüfer dazu alle erforderlichen Zugriffsmöglichkeiten einzuräumen. Die Kosten der Überprüfung trägt die LastBIM GmbH, außer es wird eine nicht unerhebliche Verletzung dieser AGB festgestellt. Dann trägt die Kosten der Kunde.


11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die Haftung der LastBIM GmbH, deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist unbegrenzt für Schäden, die

a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder die

b) aus der schuldhaften (also mindestens fahrlässigen) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

11.2 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer haften die LastBIM GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des konkreten Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; mithin also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Wenn und soweit die LastBIM GmbH, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung bei Sach- und Vermögens-schäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.4 Bei einem von der LastBIM GmbH verschuldeten Datenverlust haftet die LastBIM GmbH ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung der Daten des Kunden, die trotz einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Mängelgewährleistung

12.1 Die LastBIM GmbH haftet für Mängel der Vertragsleistungen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Der Kunde ist verpflichtet, die LastBIM GmbH unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. Ä. resultiert, ist kein Mangel.

12.2 Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.

12.3 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der LastBIM GmbH durch Beseitigung des Mangels im Fall von Software durch:

a) Installieren eines Patches oder einer neuen Softwareversion;

b) Handlungsanweisung an den Kunden zur Umgehung des Mangels;

12.4 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die Software zurückzuführen ist, ist die LastBIM GmbH berechtigt, den entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden zu berechnen.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Vertragsschluss und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 2 Werktagen zum Ende einer Rechnungsperiode gekündigt werden.

13.2 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die LastBIM GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder wenn der Kunde gegen die vertraglichen Bestimmungen zur Nutzung der Software verstößt.

13.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

14. Datenlöschung bei Vertragsende

14.1 Die LastBIM GmbH wird sämtliche auf ihren Servern verbleibenden Daten des Kunden spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.

14.2 Der Kunde wird sämtliche PlugIns der LastBIM GmbH bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich von sämtlichen Speichermedien löschen.

15. Vertraulichkeit

15.1 Beide Parteien sind verpflichtet alle vertraulichen Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche ihr während der Vertragsdauer zur Kenntnis gelangt sind (insbesondere, aber nicht beschränkt auf: Verfahren, Unterlagen, Daten, Know-how, Lizenzen, Preise, Kosten, Kunden- und Lieferantenlisten; Quellcodes), welche als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Inhalt ergibt, streng geheim zu halten und derartige Informationen nicht mittelbar oder unmittelbar für eigene und/oder fremde Zwecke zu verwenden. Die vorangehende Verpflichtung gilt nicht, wenn die Information bereits ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten öffentlich bekannt ist.

15.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch in der Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für weitere 3 Jahre fort.

16. Datenschutz/Datenverarbeitung

16.1 Die LastBIM GmbH speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben von Drittanbietern.

16.2 Der Kunde trägt weiterhin die volle Verantwortung für alle personenbezogenen Daten als verantwortliche Stelle. Soweit die LastBIM GmbH personenbezogene Daten für einen Kunden verarbeitet, schließen die LastBIM GmbH und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ab.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Der Kunde kann nur mit von der LastBIM GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der LastBIM GmbH an Dritte abtreten.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

17.3 (Mündliche) Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu diesem Lizenzbestimmungen sind nur gültig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

17.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und von UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen

Enstanden aus Liebe zu BIM. 2021 hat Antonia bei ihrerer Arbeit mit BIM-Modellen die Erfahrung gemacht, dass die Umsetzung von Informationsanforderungen unnötig kompliziert ist. Seit dem haben wir es uns mit LastBIM zur Mission gemacht, das zu ändern.

Contact

Alfredstr. 81, 45130 Essen
NRW, Germany

Copyright © 2024. All right reserved to LastBIM GmbH

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